Inklusionsbegleitung


Wir sind eine INBuS-Pool-Schule  (Integrative Bildung und Schule)

 

Nach dem Motto ‚So viel wie nötig und so wenig wie möglich‘ soll die Inklusionsbegleitung an der Förderschule Zülpicher Straße Ihrem Kind die gleichberechtigte Teilnahme am Schulleben, Chancengleichheit auf Bildung und größtmögliche Selbstständigkeit ermöglichen.

 

Inklusionsbegleitung im Poolmodell

Inklusionsbegleitung wird durch das Pool-Modell zum integralen Bestandteil unserer Schule. Sonderpädagogische Förderung und Inklusionsbegleitung wirken als wechselseitige Unterstützungsleistungen für die Schüler*innen mit besonderen Bedarfen. 

 

Was bedeutet das?

Alle Inklusionsbegleiter*innen sind beim selben Träger – Netzwerk e.V. – angestellt. Eine Pool-Koordinatorin ist vor Ort. Vertretungen im Krankheitsfall können schnell organisiert werden und so eine beständige Unterstützung sichergestellt werden. Die Verteilung der Begleitstunden auf die verschiedenen Bereiche des Schulalltags wird von der Pool-Koordinatorin vor Ort geplant und in enger Absprache mit allen Beteiligten umgesetzt. Jede Inklusionsbegleitung ist einer festen Klasse zugeordnet und ist für ein oder mehrere Kinder zuständig, wobei die individuellen Bedürfnisse des Kindes besondere Berücksichtigung finden.

 

Wer sind die Inklusionsbegleiter*innen?

Alle Inklusionsbegleiter*innen sind ausgebildete Fachkräfte. Eine abgeschlossene pädagogische Ausbildung oder ein Bachelorabschluss im pädagogischen, psychologischen oder sozialen Bereich stellen die fachliche Qualität der Arbeit sicher.

 

Aufgabenbereich der Inklusionsbegleitung

Eine schulinterne Einweisung durch sonderpädagogische Lehrkräfte bildet die Grundlage für die Wahrnehmung des speziellen Unterstützungsbedarfs. Durch die intensive Arbeit der Inklusionsbegleiter*innen mit den Schüler*innen können sich die eigene Rolle und damit die wahrgenommenen Aufgaben verändern und weiterentwickeln. Der Aufgabenbereich umfasst unter anderem:

  • Unterstützung in Einzel- und Gruppenarbeitsphasen
  • Ermöglichung eines individuellen Lerntempos 
  • Organisation des Arbeitsplatzes 
  • Stärkung des Selbstwertgefühls und der Eigenständigkeit
  • Unterstützung in der Verhaltensregulation
  • Begleitung in Krisen- und Konfliktsituationen
  • Unterstützung der Lehrkraft in unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Situationen

Antragstellung

Den Antrag auf Inklusionsbegleitung stellen die Eltern beim zuständigen Jugendamt. Nähere Informationen zum Prozess der Antragstellung erhalten diese im Kontakt mit den jeweiligen Klassenlehrer*innen Ihres Kindes und/oder der Pool-Koordinatorin.